Finanzierungsservice

Wir entwickeln zusammen mit Ihnen, in Abhängigkeit der messtechnischen Ausstattung Ihrer Objekte ein für Sie maßgeschneidertes Finanzierungskonzept, das Ihnen dauerhaften Schutz Ihrer Investition und langfristige Kalkulationsicherheit garantiert.

Kauf
Entscheiden Sie sich für den Kauf der Messtechnik, so sind die Anschaffungskosten nicht im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Sie haben aber im frei finanzierten Wohnungsraum die Möglichkeit gem. § 559 Abs. 1 BGB die Kosten für die erstmalige Anschaffung von Messgeräten mit einer Erhöhung der jährlichen Wohnungskaltmiete um maximal 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten auf die Mieter umzulegen.

Garantiewartung
In Verbindung mit Ihrer einmaligen Investition in die Gerätetechnik bieten wir Ihnen als optimale Ergänzung unseren Garantiewartungsservice an. Die jährliche und umlagefähige Wartungsrate beinhaltet den kostenlosen Ersatz der alten Geräte nach Ablauf der Eichfrist oder technischen Nutzungsdauer. Darüber hinaus gewährleisten wir die Gerätefunktionalität innerhalb der Vertragslaufzeit.

Miete
Neben dem klassischen Kauf bieten wir Ihnen die Alternative der Gerätemiete. Die Kosten für die Gerätemiete können Sie in der Heizkostenabrechnung umlegen. Die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit, den regelmäßigen Austausch der Messtechnik bei Vertragsverlängerung sowie die Beachtung der Eichfristen übernehmen wir für Sie. Wollen Sie die Messgeräte mieten, müssen Sie dies gem. § 4 Abs. 2 Heizkostenverordnung dem Nutzer vorher unter Nennung der Kosten mitteilen.