Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten oder auch Nebenkosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch die Nutzung des Hauses laufend, also immer wieder entstehen.

Der Vermieter darf Betriebs- und Nebenkosten nur auf seinen Mieter umlegen, wenn er im Mietvertrag mit dem Mieter eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen hat. Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Personenzahl oder nach Wohnfläche. Haben Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt „Wohnfläche“ als Verteilerschlüssel. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden mit Hilfe von Wasseruhren.

Hier haben wir eine Beispiel Nebenkostenabrechnung (Gesamtübersicht) für Sie zur Ansicht bereitgestellt. Die einzelnen Mietparteien erhalten jeweils eine Einzelabrechnung.

Welche Nebenkosten umlagefähig sind und welche nicht, ist in der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten genau festgelegt.

Hier haben wir für Sie umlegbare/nicht umlegbare Kosten zusammengestellt.

Umlegbare Kosten:

Heizkosten (30% / 70% oder 50% / 50%):

  • Gas, Heizöl, Fernwärme, Holz
  • Schornsteinfeger (messen und fegen), Feuerstattenbescheid
  • Wartung (Heizung)
  • Abrechnungsdienst
  • Öltankreinigung, -wartung (alle 5 J.)
  • Gastank-Prüfung
  • Zählermiete-Wartung (Zählerstück, WE)

Nebenkosten:

  • Wasser
  • Abwasser Niederschlagwasser
  • Grundsteuer
  • Feuerversicherung oder Wohngebäudeversicherung
  • Gebäudehaftpflicht
  • Müllabfuhr/Straßenreinigung
  • Kabel oder Satellit
  • Allgemein Strom
  • Hausmeister / Hausreiniger
  • Winterdienst / Streusalz
  • Gartenpflege Ersatz-Bepflanzung, Rasen mähen, Wartung von Rasenmähern
  • Glasversicherung
  • Wartung der Feuerlöscher
  • Rauchmelder – Wartung
  • Legionellenuntersuchung (lt. Trinkwasserverordnung)
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (nur Heizöl und bei Hochwasser)
  • Entkalkungsanlage (Salz, Wartung)
  • Wartungskosten (z.B. Überprüfung der Strom und Wasserleitungen) für die Sicherheit
  • Kosten für Aufzug (Wartung, Notruf, TÜV)

Nicht umlegbare Kosten:

  • Reparaturkosten
  • Instandhaltungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Nebenkostenanteile für leerstehende Wohnungen
  • Bank- und Kontoführungsgebühren
  • Neuanlage eines Gartens
  • Wach- und Schließgesellschaft
  • Gewerbliche Versicherungsanteile und Grundsteueranteile für Wohnungen
  • Reparaturkosten-, Rechtschutz-, Umweltschadenversicherung
  • Wartungskosten für die Klingelsprechanlage
  • Kosten der Zwischenstandabrechnung beim einen Aus- und Einzug eines Mieters
  • Einmalige Schädlingsbekämpfung
  • Anschaffung von Gartengeräten (teils streitig)
  • Fassadenreinigung
  • Installation von Feuerlöschern

Bei Rückfragen stehen wir ihnen gerne zu Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.